TYPISIERUNGEN
Als Ziviltechnikerbüro, sind wir berechtigt, Änderungen am KFZ, welche die Serienmäßigkeit oder die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen können, zu genehmigen – sofern diese §33KFGF bzw. §22KDV entsprechen. Diese Genehmigungen werden in den Typenschein bzw. Einzelgenehmigungsbescheid eingetragen.
An unseren Standorten überprüfen/genehmigen wir:
- Änderungen bei Rad/Reifenkombination
- Änderungen am Fahrgestell
- Karosserieanbauten
- Änderungen diverser Bauteile
- Motoränderungen

Werndorf - cargo center graz
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Cargo Center Graz / Gewerbepark 3
A - 8402 Werndorf
AUSTRIA - +43 3135 / 57863 - 0
- office@cargonorm.com
FELDBACH - Industriepark / ost
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Industriepark - Ost / Europastraße 29
A - 8330 Feldbach
AUSTRIA - +43 3152 / 2385 - 0
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office@cargonorm.com