TYPISIERUNGEN

Als Ziviltechnikerbüro, sind wir berechtigt, Änderungen am KFZ, welche die Serienmäßigkeit oder die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen können, zu genehmigen – sofern diese §33KFGF bzw. §22KDV entsprechen. Diese Genehmigungen werden in den Typenschein bzw. Einzelgenehmigungsbescheid eingetragen.

An unseren Standorten überprüfen/genehmigen wir:

  • Änderungen bei Rad/Reifenkombination
  • Änderungen am Fahrgestell
  • Karosserieanbauten
  • Änderungen diverser Bauteile
  • Motoränderungen

Werndorf - cargo center graz

FELDBACH - Industriepark / ost