FAHRZEUGÜBERPRÜFUNG (§57a)

Wir führen Fahrzeugüberprüfungen gemäß §57a KFG für PKW, LKW, Anhänger und Auflieger durch und sind befugt, das „Pickerl“ (Begutachtungsplakette) auszustellen.

Als unabhängige Prüfstelle ohne Reparaturinteresse, überprüfen wir Ihr Fahrzeug kompetent, unabhängig und objektiv

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