Änderungen an Fahrzeugen, die die Verkehrs – und Betriebssicherheit oder die Umweltverträglichkeit beeinflussen können, hat der Zulassungsbesitzer unverzüglich der Behörde anzuzeigen bzw. genehmigen zu lassen.
Sachverständige gemäß §125 KFG Abs.1 unseres Büros sind berechtigt, Begutachtungen an Kraftfahrzeugen gemäß §33 Abs.3 KFG 1967 durchzuführen.
Dies umfasst beispielsweise Änderungen an Reifen, Felgen, Fahrwerk, etc. sowie Softwaretuning und Anbauteile. Auch Eintragungen von nicht anzeigepflichtigen Teilen mit EU-Genehmigung sind damit umfasst. Diese Änderungen werden nach Begutachtung in den entsprechenden Fahrzeugdokumenten bzw. in der Genehmigungsdatenbank eingetragen.
An unseren Standorten überprüfen / genehmigen wir:
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Wenn Sie bereits div. Gutachten besitzen können Sie diese gerne als Anhang hinzufügen um die Bearbeitung zu beschleunigen bzw. zu vereinfachen.
Werndorf - cargo center graz
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										Cargo Center Graz / Gewerbepark 3
A - 8402 Werndorf
AUSTRIA - +43 3135 / 57863 - 0
 - office@cargonorm.com
 
FELDBACH - Industriepark / ost
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										Industriepark - Ost / Europastraße 29
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										office@cargonorm.com
 
